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Munich Re schätzt Schadenbelastung durch Erdbeben in Japan auf rund 1,5 Mrd. EUR


23.03.2011
Ad hoc

München (aktiencheck.de AG) - Munich Re (ISIN DE0008430026 / WKN 843002) rechnet nach einer vorläufigen Schätzung für das verheerende Erdbeben und den Tsunami in Japan mit Schadenzahlungen in Höhe von rund 1,5 Mrd. EUR nach Retrozession und vor Steuern. Das Gewinnziel von rund 2,4 Mrd. EUR für das Geschäftsjahr 2011 kann daher nicht mehr aufrechterhalten werden.

Diese erste Schadenschätzung beruht ausschließlich auf Modellierungen. Wegen des Ausmaßes der Zerstörungen, weiterer möglicher Nachbeben und schwieriger Aufräumarbeiten wird es noch viele Wochen dauern, bis die Schäden erfasst sind und die Schadensmeldungen der japanischen Erstversicherer vorliegen. Da viele Rückversicherungsdeckungen nur einsetzen, wenn für einzelne Kunden sehr hohe Verlustsummen erreicht werden, wird sich bei einzelnen Verträgen erst später herausstellen, ob überhaupt und gegebenenfalls wie stark die Rückversicherer an den Schäden beteiligt sind. Weitere Unsicherheiten ergeben sich infolge der Auswirkungen von Betriebsunterbrechungen bei japanischen Industrieproduzenten auf die internationalen Warenströme und Lieferketten.


Das 1. Quartal 2011 war für Munich Re bisher schon von hohen Schäden durch das Erdbeben in Neuseeland, die Überschwemmungen bei Brisbane und den Zyklon Yasi in Australien geprägt. Zusammen mit den Schäden aus dem Erdbeben und dem Tsunami in Japan übersteigt die Großschadenslast aus Naturkatastrophen 2,5 Mrd. EUR nach Retrozession und vor Steuern und damit das für diesen Zeitraum erwartbare Ausmaß bereits bei weitem. Daher ist das Gewinnziel für 2011 von rund 2,4 Mrd. EUR nicht mehr erreichbar.

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Diese Meldung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Münchener Rück beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. (Ad hoc vom 22.03.2011) (23.03.2011/ac/n/d)



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